09.11.17

Neue Anforderungen an Scheinwerfereinstellplätze

Wieso sind die Xenon und LED-Scheinwerfer schwer einzustellen?

Mit Scheinwerfereinstellgeräten älterer Generationen ist es schwierig oder gar unmöglich Xenon oder LED-Scheinwerfer korrekt einzustellen, da diese Scheinwerfersysteme im Bereich der Hell-Dunkel-Grenze einen sogenannten "Blausaum" erzeugen. Dadurch ist die Hell-Dunkel-Grenze für das menschliche Auge nicht genau zu erkennen. Damit steigt die Gefahr der falschen Einstellung der Scheinwerfer. Außerdem interpretiert jeder Mensch diese Grenze anders. Auch damit ist die Gefahr der Fehleinstellung sehr groß.

Betrachten wir einmal, was eine Falscheinstellung von nur 5 mm auf dem Prüfschirm bedeutet. Erst einmal klingt das nicht viel. Wenn man aber bedenkt, dass diese Abweichung bei Scheinwerfern mit einem Abblendlicht von 60 m, auf insgesamt 60 cm anwächst, zeigt dies eindrucksvoll welche große Auswirkungen eine kleine Abweichung hat.

Deshalb sind falsch eingestellte Scheinwerfer ein nicht zu unterschätzender Gefahrenfaktor im Straßenverkehr. Denn durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer werden entgegenkommende Verkehrsteilnehmer geblendet oder Sie leuchten die Straße nur unzureichend aus, aufgrund zu niedrig eingestellter Scheinwerfer. Beides kann zu Unfällen führen. Aufgrund der Komplexität der heutigen Scheinwerfer ist eine Einstellung mit einem alten Gerät oder gar „per Auge“ nicht mehr möglich.

Warum gibt es die Scheinwerfer-Prüfrichtlinie §29 StVZO?

Die neue Scheinwerferrichtlinie wurde erstellt, damit auch die neuen komplexen und hochtechnisierten Scheinwerferanlagen eingestellt werden können. Die alten Scheinwerfer-einstellgeräte sind nicht kalibrierfähig und können technisch den modernen Lichtsystemen nicht gerecht werden. Adaptives Kurvenlicht (AFS), Xenon- oder LED-Scheinwerfer gehören oft schon zur Grundausstattung eines Neuwagen. Und auch die Laser-Lichttechnologie ist auf dem Vormarsch in der Kfz-Branche. Damit steigen auch die Anforderungen an ein Scheinwerfereinstellgerät.


Was können die neuen Scheinwerfereinstellgeräte?

Neue Scheinwerfereinstellgeräte können für die HU genutzt werden, da sie der aktuellen Richtlinie nach §29 StVZO entsprechen. Sie arbeiten mit Kameratechnik und verfügen über eine Funktion, mit der sie den störenden "Blausaum" herausfiltern können. Damit kann die exakte Hell-Dunkel-Grenze definiert werden, welche der Kfz-Hersteller vorgibt.
Beim dynamischen Lichtassistenten LED-Segmentscheinwerfer gibt es sogenannte Referenzsegmente, die eine vertikale und horizontale Hell-Dunkel-Grenze aufweisen. Das digitale Scheinwerfer-einstellgerät ermöglicht hier das Auslesen der Koordinaten des Referenzsegments und überträgt diese an das Steuergerät. Damit wird der Scheinwerfer automatisch neu kalibriert und eine mechanische Einstellung der Scheinwerfer entfällt.
Moderne Scheinwerfereinstellgeräte sind nicht nur bei der Einstellung ganz genau sondern erledigen das Einstellen von allen Scheinwerfern einfach, schnell und meist automatisch.

Bestandsschutz für Scheinwerfereinstellgeräte

Die Richtlinien für die korrekte Scheinwerfereinstellung haben sich über 30 Jahre nicht geändert. Jetzt wurden diese an die modernen Lichtanlagen angepasst. Seit 1.Januar 2014 dürfen nur noch neue Scheinwerfereinstellanlagen bzw. Scheinwerfereinstellgeräte in den Werkstätten eingebaut werden, die der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie nach § 29 StVZO“entsprechen.

Für bereits installierte Anlagen gilt noch bis 31.Dezember 2017 Bestandsschutz. Ab 2018 müssen dann auch diese Prüfstationen der Scheinwerfer-Prüfrichtlinie entsprechen. Werkstattbesitzer sollten prüfen, ob ihre alten Anlagen Richtlinienkonform sind und diese ggf. austauschen.

Hella-Gutmann-Presse_Bilder_Plattensystem_SEGV_Schiene

Keine Aktionen, Angebote & Informationen mehr verpassen!

5,50 € (Inkl. Mwst.) Gutschein
Gutschein bei Anmeldung (ab Bestellwert 55,00 EUR inkl. MwSt.)